Au-Pair Agentur CHANCE
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 Kosten Familie:  Vermittlungsgebühren | AGBs 


1. Geltung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen dem Kunden, im folgenden Gastfamilie genannt, und der Au-Pair Agentur CHANCE.
Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung der Au-Pair Agentur CHANCE genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsleitung der Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang der Änderungsmitteilung räumen wir dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Änderungen der AGB gelten für die Au-Pair Agentur CHANCE als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den neuen oder geänderten AGB schriftlich widerspricht.
Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze Österreichs und die Richtlinien Arbeitsmarktservice Österreich zur Aufnahme eines Au-Pair Bewerber.
2. Vermittlungsauftrag
Die Au-Pair Agentur CHANCE beginnt erst nach Eingang des Familienfragebogen die Auftragsabwicklung. Vorab werden den Gastfamilien keine Unterlagen von Au-Pair Bewerberinnen zur Einsicht und Auswahl zur Verfügung gestellt. Gültigkeit erlangt der Vermittlungsauftrag mit Unterzeichnung der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung durch die Gastfamilie und Eintreffen der Verträge bei der Au-Pair Agentur CHANCE.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Au-Pair Agentur finden sie im Downloadbereich als PDF-Datei - Datei.

3. Vertragsabschluß, Kosten und Zahlung
Der Vertrag über die Vermittlung oder Betreuung eines Au-Pair tritt mit dem Tag des Eintreffen, der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung, bei der Au-Pair Agentur CHANCE in Kraft. Abweichend davon ist nur die Datumsangabe im Vertrag bindend sofern dieser vorab ausgestellt wurde, um die direkte Zusendung des Vertrages durch die Gastfamilie zu ermöglichen.
Der Vertrag wird immer in dreifacher Ausfertigung, der zukünftigen Gastfamilie zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der Au-Pair Agentur CHANCE zu hinterlegen.
Die Vermittlungsgebühr beträgt 400,- Euro und wird folgend zur Zahlung fällig: insofern das Au-Pair aus einem Nicht-EU/EWR-Staat ein Einreisevisum der österreichischen Botschaft bzw. Konsulat erhält oder bei Au-Pair aus EU/EWR-Staaten die notwendige Arbeitsgenehmigung des AMS erteilt wurde.
- Zahlungsrahmen ist 14 Tage netto, im Falle des Zahlungsverzuges ist die Au-Pair Agentur CHANCE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB- Diskontsatz zu berechnen.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodel, jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassenen Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht- EU/ EWR Au-Pair Beschäftigte. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes (VISA) des vermittelten Au-Pair oder Aufhebung der Arbeitsgenehmigung des zuständigen AMS, jedoch sofort, wenn von einer der Vertragsparteien, Gastfamilie oder Au-Pair, der Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Ein Rücktritt von der Vermittlung ist der Au-Pair Agentur CHANCE schriftlich mitzuteilen, in diesem Fall wird die bereits überwiesene Vermittlungsgebühr nicht zurückerstattet. Ist bereits vom Au-Pair der Antrag auf das notwendige Au-Pair Visa bei der zuständigen österreichischen Botschaft/ Konsulat gestellt worden ist eine Freigabebescheinigung der Gastfamilie für das Au-Pair notwendig.
Bei erneuter Antragstellung nach Rücktritt werden bereits anteilig gezahlte Vermittlungsgebühren vom Vorvertrag nicht auf den Folgeauftrag übernommen, die ausstehenden Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

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5. Ablehnung von Vermittlungsaufträgen
Die Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht vor, Gastfamilien die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung eines Au-Pair machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das europäische Abkommen über die Au-Pair Beschäftigung nicht erfüllen von der Vermittlung eines Au-Pair auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluss betrifft auch Gastfamilien gegen die ein schwebendes Verfahren, ein rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen, ausländische Au-Pair Beschäftigte gesetzwidrig beschäftigt/en.
6. Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Beschäftigungsverhältnis und Weitervermittlung des Au-Pair
Bei der Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien ist die Au-Pair Agentur CHANCE sofort zu informieren, und nach Rücksprache mit der Agentur die notwendigen Abmeldungen des Au-Pair vorzunehmen.
Die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair ist sofort durch den Antragsteller oder Mitantragsteller der Au-Pair Agentur CHANCE vorab telefonisch und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Gründe anzuzeigen. Bei einer Kündigung durch die Gastfamilie sind die Fristen zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses einzuhalten. Dem Au-Pair stehen aber weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Die Weitervermittlung des Au-Pair durch eine andere Au-Pair Agentur bedarf der schriftlichen Rückversicherung durch die vermittelnde Agentur und die Freigabe durch die Au-Pair Agentur CHANCE.
Die Freigabe erfolgt, wenn das zur Entlastung der Situation und einer zügigen Weitervermittlung von Vorteil ist.
Wird innerhalb vom ersten Monat nach Eintreffen des Au-Pair, von der Gastfamilie der Wunsch auf Vermittlung eines anderen
Au-Pair an die Au-Pair Agentur CHANCE herangetragen, kann das nur dann zur halben Vermittlungsgebühr erfolgen wenn nachweislich vom Au-Pair die vereinbarten Aufgaben nicht erfüllt wurden, keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau möglich ist oder das Au-Pair von sich aus die Gastfamilie bereits im ersten Monat wieder verlässt.
Au-Pairs erhalten von der Au-Pair Agentur CHANCE nach Prüfung der Kündigungsumstände die Möglichkeit der kostenlosen Weitervermittlung in eine andere, vom Au-Pair akzeptierte, Gastfamilie.
Für die Gastfamilie versuchen wir in einen angemessenen Zeitraum ein anderes, den Familienbedürfnissen entsprechendes Au-Pair zu vermitteln, insofern nicht eine erneute Antragstellung zur Vermittlung eines Au-Pair notwendig ist.
7. Umvermittlungsausschluss bei selbst angeworbenen Au- Pair
Für Gastfamilien die ein Au-Pair, auf dessen Eigeninitiative, selbst anwerben und nur die Betreuung durch die Au-Pair Agentur CHANCE in Anspruch nehmen besteht nicht der Anspruch der kostenlosen Neuvermittlung eines Au-Pair, insofern dieses die Gastfamilie bereits innerhalb des ersten Monat wieder verlässt.

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8. Krankheit und Urlaubsanspruche
In Folge eines Unfall  oder Krankheit und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit stehen dem Au- Pair weiterhin, bis zu dessen vollständigen Genesung, die vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Für Au- Pair die für ein volles Jahr aufgenommen werden besteht ein Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.
Die Erstuntersuchung des Au-Pair wird zur Zeit von keiner Au-Pair Versicherung übernommen. Diese Untersuchung, insofern nicht bereits von der Gemeinde zur Arbeitsaufnahme des Au-Pair gefordert, liegt im höchsteigenen Interesse der einladenden Gastfamilie. Die Kosten gehen zu Lasten der Gastfamilie.
9. Versicherung des Au-Pair
Die Gastfamilie ist verpflichtet, das aufgenommene Au-Pair durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreffen bei der Gastfamilie durch diese zu veranlassen, jedoch bis spätestens zu der vom Versicherer zugestandenen Frist. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des Au-Pair, ggf. bis zu dessen vollständigen Genesung oder Transportfähigkeit. Dringend Empfehlenswert ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für das Au-Pair. Die Au-Pair Agentur CHANCE haftet nicht, durch das Au-Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder Dritten.
10. Behördliches Genehmigungsverfahren und Haftungsausschluss
Zur Genehmigung eines Au-Pair Aufenthalt in einer österreichischen Gastfamilie gehört die Prüfung der Bewerberin/er und der Gastfamilie durch die zuständigen  Behörden und Ämter. Die Au-Pair Agentur CHANCE sieht sich nicht in der Lage dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verschleppung des Genehmigungsverfahrens z.B. durch fehlerhafte Angaben von seitens des Au-Pair oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Forderungen von Dritten gegen die Au-Pair Agentur CHANCE.
11. Leistungsumfang der Betreuung
Die Betreuung des Au-Pair und der Gastfamilie umfasst die telefonische Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/ oder im Bereich der Zwischenmenschlichen Beziehung von Gastfamilie und Au-Pair. Im Einzelfall kann im Ermessen der Agentur liegend, die Betreuung des Au- Pair und/oder der Gastfamilie vor Ort in den Räumlichkeiten der Au- Pair Agentur CHANCE oder bei der Gastfamilie erfolgen.
12. Veröffentlichte Inhalte
Die jeweils aktuellen vom AMS Österreich zur Verfügung gestellten Informationen werden von der Au-Pair Agentur CHANCE jedem Au-Pair und jeder Gastfamilie zur Verfügung gestellt.

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13. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
Au-Pair Agentur CHANCE steht in keinem juristischen Verhältnis mit dem Au-Pair", beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au-Pair sowie die Beratung der Gastfamilie bei Problemen. Im Falle des Scheiterns einer Vermittlung, können daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Au-Pair Agentur CHANCE geltend gemacht werden.
14. Datensicherheit und Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au- Pair Agentur CHANCE oder von diesem beauftragten Dritte während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. Die Au-Pair Agentur CHANCE weist ausdrücklich darauf hin, dass Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden bei der Übertragung über offene Netzen eine Einsichtnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim, Bundesrepublik Deutschland.
Für die von der Au-Pair Agentur CHANCE auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Au-Pair Agentur CHANCE ist im Besitzt einer gültigen, unbefristeten, besonderen Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit des Landesarbeitsamt Baden-Württemberg und besitzt die Genehmigung des AMS Österreich zur Vermittlung von Au-Pairs.
16. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung und/ oder der Betreuungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
Alle Erklärungen der Au-Pair Agentur CHANCE können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

Stand: 28.01.2013

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